Okt 102012
 

Wir haben zusammen mit meinen Eltern ein Eckgrundstück gekauft, groß genug um es teilen zu können. Meine Eltern wohnen nach wie vor in dem Haus im nördlichen Teil, im südlichen Teil bauen wir nun unsere Stadtvilla.

Die Zerlegung vom Grundstück lief bei uns so ab:

Wir haben einen „öffentlich bestellten Vermessungsingenieur“ beauftragt das Grundstück so zu teilen, dass 2 ca gleich große Grundstücke entstehen. Vorher haben wir uns natürlich auf dem Bebauungsplan vergewissert, dass das Bebauungsfenster auch über das neue Grundstückteil läuft, und dass man auch auf einem geteilten Grundstück ausreichend groß (man muss ja wieder alle Abstände zu den Nachbarn einhalten!)

Das Vermessungsbüro hat sich Vollmachten von allen Grundstückseigentümern geben lassen, die Nachbarn informiert und darauf hingewisen, dass es sein kann, dass das Nachbargrundstück für die Zerlegungsmessung betreten werden müssten.

Die Vermessung hat dann doch fast einen ganzen Tag gedauert, sichtbares Ergebnis war ein im Boden versenktes Rohr,ein grellrot angesprühter Holzpfosten in der Erde und eine Grenzmarke.

Das Vermessungsbüro hat dann noch die Daten aufbereitet und an das „Amt für Bodenmanagement“ („Katasteramt„) einen „Übernahmeantrag“ geschickt. Nach einer Weile kam dann vom Amt für Bodenmanagement eine „Fortführungsmitteilung„, mit dieser konnte dann unser Bauantrag weiter bearbeitet werden.

Die Nachbarn haben eine Kopie des neuen „Auszugs aus dem Liegenschaftskataster“ bekommen und hatten eine Einspruchsmöglichkeit (Wenn sie der Meinung gewesen wären, dass die neuen Grenzmarkierungen nicht korrekt angebracht gewesen wären).

Die Kosten sind u.a. abhängig vom Bodenrichtwert, wir haben 4250 Euro dafür bezahlt. Das Amt für Bodenmanagement hat auch noch einen Bescheid über 252 Euro geschickt.

 

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